Wertermittlung für Ihre Immobilie

Wie wertvoll Ihre Immobilie wirklich ist erfahren Sie mit ausführlichen Wertgutachten

Sie wollen eine Immobilie verkaufen? Wir analysieren für Sie, was Ihre Immobilie, Ihr bebautes oder unbebautes Grundstück wert ist. Dafür wird jedes Bewertungsobjekt von einem erfahrenen unabhängigen Gutachter besichtigt und ggfs. die Bausubstanz betrachtet.

Ob es sich um Erbschaftsangelegenheiten, wie etwa Schenkung, Erbteilung oder Todesfall handelt, Scheidung mit Rechtsstreit oder steuerliche Angelegenheit - wir erfüllen Ihre individuellen Anforderungen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie ein ausführliches schriftliches Wertgutachten (Wertermittlung nach §194 BauGB).

Unsere unabhängigen Gutachter berücksichtigen alle Faktoren, die den Wert von Immobilien beeinflussen: Lage und Ausstattung, aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt, Zustand der baulichen Anlagen und vieles mehr. Außerdem führen sie eine Vor-Ort-Besichtigung durch.

Gut zu wissen: Auf Wunsch erstellen wir neben Marktwertermittlungen auch Kurzgutachten und Beleihungswertermittlungen für Kreditgeber.

So funktioniert die Bewertung Ihrer Immobilie

Die Wertermittlung erfolgt nach einer Vor-Ort-Besichtigung unter Beachtung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Definition des Verkehrswertes im Sinne des §194 des Baugesetzbuches (BauGB).

Abhängig von der Art des Objektes erfolgt die Bewertung nach einem normierten Verfahren (Sachwertverfahren – Ertragswertverfahren – Vergleichswertverfahren).

Der Verkehrswert wird auf Grundlage der verfügbaren Marktdaten aus dem Verfahren mit der höchsten Relevanz abgeleitet. Anhand von Feststellungen vor Ort, Recherchen und vorliegenden Unterlagen zur Immobilie wird das Objekt hinsichtlich seiner wertbeeinflussenden Merkmale, wie Zustand der baulichen Anlagen, Lage, Ausstattung sowie aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt bzw. der Nachfrage untersucht und bewertet.

 

Mit unserer Beleihungswertermittlung für Kreditgeber – Immobilienfinanzierungen sicher planen

Die Vergabe von Immobilienkrediten erfordert, dass Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute unabhängige Sachverständige mit der Bewertung des Beleihungswertes beauftragen, gemäß den Bestimmungen der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) gemäß §16 PfandBG. Diese Verordnung legt die Grundlagen für die Ermittlung und Festlegung des maßgeblichen Beleihungswertes fest, der für die Deckungsrechnung relevant ist, und definiert die Methodik und Form der Beleihungswertermittlung.

Um fundierte Entscheidungen in Bezug auf Immobilienkredite, Kredithöhe und Finanzierungskosten zu treffen, ist es ratsam, auf ein solides Beleihungswertgutachten zurückzugreifen. Unsere Expertise in der Immobilienbewertung bietet Ihnen die nötige Sicherheit bei der Kreditvergabe.

 

Unsere Leistungen zur Wertermittlung

  • Wertermittlung für Immobilien unter Beachtung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Definition des Verkehrswertes im Sinne des §194 des Baugesetzbuches (BauGB)
  • Bewertung unbebauter oder bebauter Grundstücke
  • Vor-Ort-Besichtigung durch unabhängige zertifizierte Gutachter
  • Ausführliches schriftliches Wertgutachten (Wertermittlung nach §194 BauGB)
  • Marktwertermittlungen / Kurzgutachten / Verkehrswertgutachten
  • Beleihungswertermittlung (BelWertV)

 

 

Ihre Vorteile

  • Bewertung durch erfahrene, zertifizierte und unparteiische Gutachter für Immobilien
  • Berücksichtigung aller Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen
  • Ausführliches schriftliches Wertgutachten
  • Auf Wunsch auch Kurzgutachten oder Marktwertermittlungen
  • Ideal für den Verkauf einer Immobilie sowie die Einschätzung für eine Immobilienfinanzierung für Banken und Sparkassen (nach BelWertV)
  • Erbschaft: Gutachten zu Todesfall, Schenkung und Erbteilung
  • Scheidung: Gutachten zu Scheidung mit Rechtsstreit oder steuerliche Angelegenheiten

 

 

Notwendige Unterlagen zur Bewertung Ihrer Immobilie

Für die Wertermittlung benötigt der Sachverständige in der Regel folgende Unterlagen. Weitere Informationen können ebenfalls hilfreich sein, je nachdem ob wir ein Haus bewerten, eine Gewerbeimmobilie oder ein unbebautes Grundstück:

  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als 3 Monate)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse M 1:100, falls keine Flächenberechnungen vorliegen)
  • Flächenberechnungen (Bruttogrundfläche BGF)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Aktuelle Mietverträge (bei Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilien)
  • Teilungserklärungen bei Wohnungen
  • Erbbaurechtsverträge (falls zutreffend)
  • Auszug aus dem Liegeschaftskataster (Flurkarte, nicht zwingend)

FAQ zum Thema Wertermittlung

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Beleihungswert?

Der Marktwert einer Immobilie spiegelt den geschätzten wahrscheinlichsten Preis wieder, der unter marktüblichen Bedingungen erzielt werden könnte.

Der stichtagsbezogene Wert wird unter Berücksichtigung aktueller Marktvergleiche und Marktgegebenheiten ermittelt.

Im Gegensatz dazu steht der Beleihungswert, der nicht nur den aktuellen Wert, sondern auch die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Immobilie und des Marktes berücksichtigt. Der Beleihungswert soll eine vorsichtige, zukunftsorientierte Bewertung darstellen, die auch in volatilen Marktphasen Bestand hat.

Wo erhalte ich die Unterlagen?

Den Grundbuchauszug erhalten Sie von der jeweiligen Stadt.

Die Bauzeichnungen, die Angaben zur Bruttogrundfläche (BGF), Wohnfläche (WF), Nutzfläche (NF) und Teilungserklärung sollten im Notarvertrag enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen Marktwertermittlungen / Verkehrswertgutachten?

Der Marktwert unterscheidet sich vom Verkehrswert lediglich hinsichtlich der Mikrolage (Feinbetrachtung der Lage).

Beide Begriffe beziehen sich auf den Verkaufspreis eines Gebäudes bzw. eines Grundstücks, der auf dem offenen Markt je nach Nachfrage zu erzielen ist, bzw. den der Käufer zu zahlen bereit wäre.

Verkehrswert und Marktwert bzw. Marktpreis sind demnach synonym zu verstehen.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine verkürzte Form des Gutachtens, in der nicht alle Aspekte betrachtet werden.

Ein solches Kurzgutachten genügt beispielsweise für Preisinformationen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten nicht bei Gericht oder für das Finanzamt verwendet werden kann.

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